Zeugnis
Der Arbeitnehmer hat grundsätzlich bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses einen gesetzlichen Anspruch auf Erteilung eines Arbeitszeugnisses. Dieser Anspruch folgt aus § 109 Gewerbeordnung und bei Berufsausbildungsverhältnissen aus § 16 Berufsbildungsgesetz (BBiG).
Näheres zum Zeugniserteilungsanspruch finden Sie hier:
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