Arbeitsrecht
Arbeitsrecht ist das für die Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern geltende Recht. Es soll unter Berücksichtigung der Freiheitsrechte des Einzelnen die rechtsgeschäftliche Ordnung des Arbeitslebens sozialverträglich gestalten. Das Individualarbeitsrecht regelt das Verhältnis zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Das Kollektivarbeitsrecht regelt die Verhältnisse zwischen Betriebsrat, Gewerkschaft, Arbeitgeber und Arbeitgeberverbänden.
Unsere Leistungen Arbeitsrecht
- Beratung und Vertretung im Individual- und Kollektivarbeitsrecht sowie im Kirchlichen Arbeitsrecht
- Beratung und Vertretung für Arbeitnehmer, Arbeitgeber und Mitarbeitervertretungen
- Erstellung und Prüfung von Verträgen
- Seminare für Betriebsräte, Personalräte, Mitarbeitervertretungen und Arbeitgeber
- Vertretung leitender Angestellter, Handelsvertreter und Geschäftsführer
Hier finden Sie Mitteilungen des Bundesarbeitsgerichts:
Pressemitteilungen und Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts
Urteil: Betriebsänderung - NachteilsausgleichUrteil 1 AZR 873/11 vom 22.01.2013
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Beschluss: Gemeinsamer Betrieb mehrerer Unternehmen
Beschluss 7 ABR 36/11 vom 13.02.2013
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Urteil: Sachliche Reichweite einer Bezugnahmeklausel bei Ausgliederung - wöchentliche Arbeitszeit - Gutschrift auf einem Arbeitszeitkonto - Feststellungsinteresse
Urteil 4 AZR 327/11 vom 12.12.2012
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Urteil: Befristung - Haushalt und Vertretung - aufeinanderfolgende befristete Arbeitsverträge - Missbrauchskontrolle
Urteil 7 AZR 225/11 vom 13.02.2013
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Beschluss: Tarifvertrag nach § 3 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG
Beschluss 7 ABR 70/11 vom 13.03.2013
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Pressemitteilung: Dauer der Arbeitszeit bei fehlender ausdrücklicher Vereinbarung
Pressemitteilung 34/13 vom 15.05.2013
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